Handon dressed to sell

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Handon dressed to sell GmbH
Johann-Breidenassel-Straße 10
D-51789 Lindlar

Order with ease via Telephone or Fax.

Telefon: +49 (0) 2206 9036-93
Telefax: +49 (0) 2206 9036-94

Mo.-Fr. 8:00-19:00 Uhr

info@handon.de

TERMS AND CONDITIONS

Geltungsbereich

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlagen dieser Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen (AGB). Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrück-lich vereinbart werden. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der HANDON dressed to sell. GmbH schriftlich bestätigt wurden. Mit seinem Vertragsangebot erklärt sich der Kunde mit dieser Vertragsgrundlage ausdrücklich einverstanden.

Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind hinsichtlich Leistungen, Menge und Nebenleistungen freibleibend, d.h. es handelt sich nicht um Vertragsanträge, sondern lediglich um Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Abwei-chendes kann sich nur aus einem ausdrücklich erklärten Bindungswillen ergeben. Schweigen auf einen Antrag bindet uns nicht, auch wenn wir mit dem Kunden bereits in laufender Geschäftsbeziehung stehen. Solange wir dem Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden angenommen haben, bleibt der ander-weitige Verkauf der Ware vorbehalten. (2) Die dem Vertrag zugrunde liegenden Eigenschaften des Lieferungs- oder Leistungsgegenstandes ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Angaben unserer Beschreibung des Vertragsgegenstands im Internet. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. (3) Für uns tätige Vermittler sind nicht berechtigt, uns bindende Erklärungen abzugeben.

Preise, Lieferung, Zahlung

(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager am Firmensitz in EURO ohne die in der Bundesrepublik Deutsch-land jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, ohne Versand- bzw. Transportkosten oder sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Mehrwertsteuer wird zu dem am Tag der Rechnungsstel-lung geltenden Satz berechnet. (2) Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von der HANDON dressed to sell. GmbH in den Versandkosten berechnet. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Diese sind abhängig von der Versandart, der Zahlungs-art, dem Gewicht und dem Versandziel. Sie werden in unserem Vertragsantrag berechnet und ausgewiesen. (3) Die HANDON dressed to sell. GmbH ist jederzeit zu Teilleistungen und –Lieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen, die durch die HANDON dressed to sell. GmbH veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versand-kostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung werden zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet. (4) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus. (5) Eine Versendung erfolgt für und auf Risiko des Kunden. (6) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Ver-trag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware infor-mieren und seine Gegenleistungen zurückerstatten. Daraus kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Ver-sandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist. (7) Tagesfristen beinhalten nur Werktage. (8) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser, und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffe verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. (9) Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig. Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer schriftlichen Verein-barung. (10) Die HANDON dressed to sell. GmbH behält sich vor, in begründeten Einzelfällen oder bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder Anbieter der jeweiligen Zahlungsart den Auftrag nur gegen Zahlung per Nachnahme, Vor-kasse oder Zug um Zug auszuführen. (11) Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet. (12) Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle anfallenden Einziehungs-spesen werden dem Käufer berechnet. (13) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Ver-zugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leis-tet. (14) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragverhältnis beruht. Die Zu-rückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist aus-geschlossen. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (15) Für den Fall, dass Teilzahlung vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Annahme eines Angebots der HANDON dressed to sell. GmbH auf Ratenzahlung.

Gefahrübergang, Abtretungsverbot

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, haben wir erfüllt mit Bereitstellung der Ware zur Abholung für den Kunden und entsprechender Information an den Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. (2) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

Eigentumsvorbehalt

(1) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, dem Liefervertrag, sowie solcher, die im Zu-sammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld geleistet und verrechnet. (2) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Siche-rungsrechte freigeben.

Mängelhaftung

(1) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache richten sich nach den gesetzlichen Regelungen in-nerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt. (2) Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr nach Ablieferung der Ware. (3) Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung durch den Verkäufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen, zu untersuchen und hierbei festgestellte Mängel schriftlich zu rügen. Ansprüche des Kunden auf Mängel-haftung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich gerügt hat. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt der Käufer eine Anzeige eines Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt, sofern nicht der Mangel durch uns arglistig verschwiegen worden ist. Dies gilt neben Mängeln auch für Mengenabweichungen und Falschlieferungen. (4) Weist der Liefergegenstand einen Sachmangel auf, so sind wir berechtigt, Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu bewirken. Dem Besteller bleibt ausdrücklich das Recht vorbehal-ten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Entgelt zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. (5) Wir orientieren uns grundsätzlich bei der Produktion von Kleidung an handelsüblichen Größen, eine Garantie für genaue Passform wird grundsätzlich nicht übernommen. Evtl. Kosten für nachträgliche Änderungen, die durch uns so-wie Dritte vorgenommen werden müssten, gehen ausschließlich zu Lasten des Bestellers. (6) Die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäß vorgenommene Veränderungen, Eingriffe oder Reparaturversu-che seitens des Kunden oder Dritten entstanden sind, ist ausgeschlossen. (7) Die Abtretung von Mängelansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Ar-tikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Mängelansprüchen an uns zu verweisen. (8) Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. (9) Die HANDON dressed to sell. GmbH haftet nicht für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Nutzungsumstände entstehen.

Garantie

Wird dem Kunden über die gesetzlichen Mängelansprüche hinaus eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Aus-tausch gegen Neuware oder auf Ersatzware für die Zeit der Reparatur herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Ü-bergabe der Ware an den Kunden und wird durch eine Nachbesserung weder gehemmt noch tritt hierbei ein Neube-ginn des Fristlaufes ein. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht ausgeschlos-sen.

Haftung

(1) Unsere Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz ist uneingeschränkt gegeben, wenn eine uns zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit eine uns zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen ein-tritt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. (2) Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Haf-tung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. (3) Des weiteren haften wir einschränkungslos, wenn und soweit wir eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben oder ei-nen Mangel arglistig verschwiegen haben.

Rücktritt

Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zah-lungsfähigkeit begründen, ist die HANDON dressed to sell. GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszah-lungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist die HANDON dressed to sell. GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Datenschutz

(1) Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG). (2) Der Kunde ermächtigt die HANDON dressed to sell. GmbH und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. (3) Die HANDON dressed to sell. GmbH speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt die HANDON dressed to sell. GmbH nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und zur Kundenpflege sowie, falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter. (4) Die HANDON dressed to sell. GmbH gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum. (5) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespei-cherten Daten.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung Overath vereinbart. (2) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist Köln alleiniger Ge-richtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen mit der Maßga-be, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Sitzes des Kunden zu klagen. (3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts und des einheitlichen Kaufgesetzes.

Änderungen, Nebenabreden, salvatorische Klausel

(1) Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. (2) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen. Stand 21.04.2006
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